Code of Conduct

Unser Wertesystem füllen wir durch Verhaltensregeln mit Leben. Sie gelten weltweit für alle unsere Mitarbeitenden, im Innen- wie im Außenverhältnis. Wir gehen respektvoll miteinander um, unsere Geschäftspartner und -partnerinnen behandeln wir fair, wir bilden uns ständig weiter und achten auf einen schonenden Einsatz von Ressourcen. Selbstverständlich halten wir uns überall an gesetzliche Vorschriften. Mit Know-How und diesem Bewusstsein schreiben wir unsere Geschichte als führender Hersteller von Systemlösungen für Verkabelungs- und Verbindungstechnik fort.

 

Kundenorientiert. Familiär. Innovativ. Erfolgsorientiert. Auf diesen Werten ist LAPP aufgebaut. Klare Wertvorstellungen haben uns als Unternehmen stark gemacht, und als Familienunternehmen wissen wir, dass wir nur gemeinsam erfolgreich sein können – gemeinsam im Unternehmen, und gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern. Die Basis dafür sind unsere Werte. Wenn wir unser Verhalten jeden Tag nach ihnen ausrichten, wenn wir respektvoll und fair miteinander und mit unseren Geschäftspartnern umgehen, werden wir die Erfolgsgeschichte von LAPP als führender Hersteller von Systemlösungen für Verkabelungs- und Verbindungstechnik fortschreiben. In diesem Code of Conduct versuchen wir, etwas genauer darzulegen, was unsere Werte für unsere tägliche Arbeit bedeuten. Wir hoffen, dass Ihnen dies eine Hilfe sein wird.

 

Vorstand der Lapp Holding SE

Wir vertreten den Grundsatz der Legalität für alle Handlungen, Maßnahmen, Verträge und sonstigen Vorgängen von LAPP. Wir bejahen das Prinzip des ausschliesslich legalen Handelns unabhängig davon, ob daraus für LAPP ein Nutzen entsteht oder nicht. Jeder Mitarbeiter ist persönlich für die Einhaltung der Gesetze in seinem Arbeitsgebiet verantwortlich.

 

Es ist untersagt, Dritte zu ungesetzlichen Handlungen zu veranlassen oder wissentlich an solchen Handlungen mitzuwirken. Rechtswidriges Handeln ist nicht im Interesse des Unternehmens und kann zu Strafverfolgung, Schadensersatz und Auftragsverlust führen.

LAPP bekennt sich zu seiner sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung als global handelnde Unternehmensgruppe. Auf Basis einer werteorientierten Unternehmens-führung gelten, unter Berücksichtigung der international anerkannten Menschenrechte, der Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze, sowie in Anerkennung der unterschiedlichen Kulturen die folgenden Grundsätze:

 

a. Verhalten untereinander


Unsere Führungskultur ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir respektieren und schützen die persönliche Würde jedes Einzelnen. Diskriminierung und Belästigung oder Herabwürdigung werden an keinem Standort von LAPP geduldet. Insbesondere werden keine Benachteiligungen aus Gründen der ethnisch-kulturellen Prägung, einer Behinderung, des Geschlechts, der religiösen Glaubensprägung, des Alters oder der sexuellen Orientierung toleriert. Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf faire Behandlung, Höflichkeit und Respekt. Auch erkennen wir das Recht aller Mitarbeiter an, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen auf demokratischer Basis im Rahmen rechtlicher Regelungen zu bilden.

 


b. Kinder- und Zwangsarbeit


Kinderarbeit und Zwangsarbeit werden nicht geduldet und ausnahmslos abgelehnt, auch bei unseren Geschäftspartnern. Sofern in direkter oder indirekter Verbindung, beispielsweise bei einem Lieferanten, Zwangs- oder Kinderarbeit bemerkt werden, so ist dies unverzüglich zu berichten, so dass Konsequenzen daraus abgeleitet werden können.

 


c. Qualifizierung und Vergütung


Bei LAPP werden die Beschäftigten grundsätzlich auf der Grundlage ihrer funktionsspezifischen Qualifikationen, ihrer Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit ausgesucht, eingestellt und gefördert. Eine zielgerichtete kontinuierliche und bedarfsorientierte Qualifizierung der Beschäftigten wird unterstützt, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen. Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Beschäftigten anerkannt. Die Entlohnung und die sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den jeweiligen nationalen und lokalen gesetzlichen Normen bzw. dem Niveau der nationalen Wirtschaftsbereiche/Branchen und Regionen.

Grundsätzlich sind geschäftliche und private Interessen strikt zu trennen. Ein Interessenkonflikt kann entstehen, wenn Mitarbeiter Massnahmen ergreifen oder persönliche Interessen haben, die mit ihrer Arbeit für LAPP kollidieren können. In diesem Fall kann nur eine offene Kommunikation und vollständige Transparenz vor Schaden schützen. Bei Unsicherheit darüber, ob eine Situation einen Interessenkonflikt begründet, sollte die Situation mit dem jeweiligen Vorgesetzten besprochen werden.

 


a. Nebentätigkeiten


Nebentätigkeiten sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens zulässig. Die Zustimmung wird erteilt, wenn eine Beeinträchtigung der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung nicht zu befürchten ist. Eine Beteiligung oder eine Nebentätigkeit bei Wettbewerbsunternehmen, Lieferanten oder Kunden ist den Mitarbeitern nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der jeweiligen Landesgesellschaft erlaubt. Es handelt sich hierbei jeweils um Einzelfallentscheidungen.

 


b. Geschäftsbeziehungen


Geschäfte mit Unternehmen, bei denen ein Mitarbeiter, sein (Ehe-)Partner oder nahe Familienangehörige beteiligt oder in leitender Funktion beschäftigt sind, der Mitarbeiter Einfluss auf die Geschäftsbeziehung hat und ein Interessenkonflikt bestehen könnte, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Landesgesellschaft vorgenommen werden.

 


c. Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke


Mitarbeiter dürfen einen Geschäftspartner von LAPP für private Zwecke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Landesgesellschaft in Anspruch nehmen, soweit sie geschäftlich unmittelbar mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen befasst sind und dadurch die Möglichkeit eines Interessenkonflikts besteht. Allgemein angebotene Waren oder Leistungen sind hiervon ausgenommen.

Informationen und deren Verarbeitung sind prägender Bestandteil und Voraussetzung für den Erfolg einer jeden Geschäftstätigkeit. Beim Umgang mit Informationen ist vor allem auf Genauigkeit und Richtigkeit, den jeweiligen Grad der Vertraulichkeit und den Datenschutz zu achten.

 

a. Berichterstattung


Alle unsere Aufzeichnungen, Berichte und Verlautbarungen müssen korrekt und wahrheitsgemäss sein. Die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung und Bilanzierung sind einzuhalten. Die Anfertigung von Aufzeichnungen, Dateien und dergleichen, für die vertrauliche Informationen des Unternehmens verwendet werden, ist nur gestattet, wenn dies unmittelbar im Interesse von LAPP erfolgt und sämtliche Datenschutznormen eingehalten werden.

 


b. Geheimhaltung


Vertrauliche Informationen des Unternehmens sind geheim zu halten.

 


c. Datenschutz und Informationssicherheit


Datenschutz ist nicht delegierbar und liegt letztlich in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführung. Hierbei konzentrieren wir uns besonders darauf, die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenvermeidung und Sparsamkeit, Transparenz sowie Verarbeitung von Daten nach Treu und Glauben, Richtigkeit und Speicherbegrenzung einzuhalten sowie die Integrität und Vertraulichkeit von Daten sicherzustellen. Hierüber sowie über die Einhaltung der Betroffenenrechte und aller weiteren Vorschriften des jeweiligen Datenschutzrechtes legen wir ordnungsgemäss Rechenschaft ab.

 


Bei der Ausgestaltung und Abwicklung sämtlicher (IT-gestützten) Geschäftsprozesse sind auf Grundlage und unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Datenschutz sowie IT- und Datensicherheit sowohl der Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre als auch die Informationssicherheit zu gewährleisten. Soweit im Zusammenhang mit Geschäftsprozessen personenbezogene Daten (von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder anderen betroffenen Personen) erhoben, verarbeitet oder übermittelt werden, hält LAPP innerhalb der EU (Europäische Union) und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) die europäischen Datenschutzregeln ein.

Gegenüber Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleistern etc.) und Vertretern staatlicher Stellen ist zwingend eine klare Grenze zwischen dem üblichen Rahmen einer Geschäftsbeziehung und privaten Interessen zu ziehen. Die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern werden von ethischem Verhalten bestimmt. LAPP beachtet die Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützt alle Bemühungen, einen freien Markt und offenen Wettbewerb national und international durchzusetzen. LAPP verzichtet deshalb auf jeden Auftrag, der nur durch Verstoss gegen die einschlägigen Gesetze zu erlangen ist.

 

 

a. Absprachen, Kartelle und Wettbewerbsverzichte

 

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln fairen Wettbewerbs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Unzulässig sind unter Wettbewerbern insbesondere Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Absprachen oder Informationsaustausch zu Preisen/Preisbestandteilen, Lieferbeziehungen und deren Konditionen sowie zu Kapazitäten oder zum Angebotsverhalten; das Gleiche gilt für den Informationsaustausch über Marktstrategien und Beteiligungsstrategien. Nicht nur diesbezügliche schriftliche Verträge, auch mündliche Absprachen oder stillschweigendes, bewusstes Parallelverhalten sind grundsätzlich nicht erlaubt.

 


b. Auswahl von Geschäftspartnern


Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern sind ausschließlich im Interesse des Unternehmens zu treffen. Die internen Regelungen zur Kontrolle (z. B. „4-Augen-Prinzip“) sind von allen Mitarbeitern einzuhalten. Lieferanten sind allein auf wettbewerblicher Basis auszuwählen nach Abgleich von Preis, Qualität, Leistung und Eignung der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Darüber hinaus erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Grundsätze dieser Richtlinie.

 


c. Korruption, Geschenke und sonstige Zuwendungen


LAPP toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder sonstiger rechtswidriger Vorteilsgewährung. Versuche von Lieferanten oder Kunden, Mitarbeiter von LAPP in ihrer Entscheidung unlauter zu beeinflussen, sind der zuständigen Leitung anzuzeigen. Bei Annahme und Vergabe von Geschenken und Einladungen von und an Geschäftspartner(n) ist äußerst restriktiv zu verfahren. Deren finanzieller Rahmen ist so zu bemessen, dass ihre Annahme vom Empfänger nicht verheimlicht werden muss und ihn nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit bringt. In Zweifelsfällen ist die Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten einzuholen.

 

Einladungen von Geschäftspartnern zu Veranstaltungen mit allgemeinem gesellschaftlichem Bezug (z.B. Sportveranstaltungen, Kulturevents) sind zulässig, wenn sie geschäftsüblich sind, keinen unangemessen hohen Wert haben und auch dem sonstigen persönlichen Lebensstandard der Beteiligten entsprechen. Bestehen Zweifel über die Angemessenheit von Geschenken, Zuwendungen oder Einladungen, ist eine vorherige Abstimmung mit dem Vorgesetzten oder dem Bereich Compliance vorzunehmen.

 


d. Spenden und Sponsoring


Gesellschaften von LAPP gewähren Geld- und Sachspenden für Bildung, Wissenschaft, Kultur und soziale Anliegen. Bei der Vergabe von Spenden achtet LAPP darauf, dass die Spende transparent ist, d. h. Verwendung und Empfänger klar nachvollziehbar sind. Die Gewährung von Spenden an Einzelpersonen und Zahlungen auf Privatkonten sind unzulässig.

 

Mit Sponsoring-Massnahmen verfolgt LAPP den Zweck, eine gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und das Image des Unternehmens sowie seinen Bekanntheitsgrad zu fördern. Bei Sponsoring handelt es sich somit um Austauschgeschäfte. Hierbei ist stets darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

 

Spenden wie auch Sponsoring-Aktivitäten bedürfen der Freigabe durch die lokale Geschäftsführung.

 


e. Verhalten in der Öffentlichkeit


Jeder Mitarbeiter von LAPP ist Repräsentant unseres Unternehmens. Jegliches Verhalten fällt direkt oder indirekt auf LAPP zurück. Daher ist jedes Verhalten zu unterlassen, welches negative Auswirkungen auf das Image von uns bei Kunden, anderen Mitarbeitern und in der allgemeinen Öffentlichkeit haben könnte.


Dies gilt insbesondere auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken und im Internet.


Alle Mitarbeiter haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Ansehen von LAPP zu achten.

„Erfolg durch Qualität“ ist eine der Leitlinien der Geschäftspolitik. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen streben wir aktiv danach, unseren Beitrag zum Umweltschutz kontinuierlich zu steigern sowie die Gefährdung unserer Mitarbeiter auszuschliessen.

 


a. Qualität


Um den hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, setzen wir erforderliche Verbesserungen stets konsequent, gründlich und nachhaltig durch. Sollten trotz aller Bemühungen Beanstandungen auftreten, handeln wir zu deren Beseitigung in Übereinstimmung mit gesetzlichen Festlegungen sowie vertraglichen Verpflichtungen mit der Priorität, Schäden für Leib und Leben zu vermeiden.

 


b. Arbeits- und Gesundheitsschutz


Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie den Bestimmungen des Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes entsprechen. Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen sind ein wichtiges Element der Unternehmenspolitik.


Die Verwendung von gesundheitsgefährdenden Stoffen in unseren Produkten und Produktionswerken ist zu vermeiden.

 


c. Umweltschutz und Nachhaltigkeit


Wir halten die geltenden Umweltschutzvorschriften ein und versuchen, die Einwirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus bemühen wir uns um nachhaltiges, umweltschonendes Wirtschaften und einen verantwortungsvollen Umgang mit allen natürlichen Ressourcen.

 

Ferner vermeiden wir die Verwendung von Rohstoffen aus Konfliktgebieten (Conflict Minerals). Wir streben danach, die Beeinträchtigung der Umwelt auf das technisch und organisatorisch unvermeidbare Mass zu reduzieren. Auch legen wir grossen Wert darauf, dass sich unsere Lieferanten, Subunternehmer und sonstige Dritte im Rahmen ihrer Tätigkeit für uns ebenfalls an die umweltrechtlichen Vorschriften halten.

Die vorliegenden Verhaltensregeln sind zentraler Bestandteil der gelebten LAPP-Werte. Die gruppenweite und einheitliche Einhaltung dieser Werte ist unverzichtbar – jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich.

 


a. Compliance als Führungsaufgabe


Alle Führungskräfte von LAPP haben die Beachtung dieses Code of Conduct in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen und sind dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen gesetzliche Regelungen oder diesen Code of Conduct geschehen, die durch angemessene Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Die Führungskraft ist dabei dazu verpflichtet, die Mitarbeiter über den Code of Conduct und dessen Inhalte zu informieren und sie dafür zu sensibilisieren. Ebenso hat sie deutlich zu machen, dass Gesetzesverstösse missbilligt werden und ungeachtet der hierarchischen Stellung der Mitarbeiter im Unternehmen zu disziplinarischen Konsequenzen führen.

 

Die Führungskraft handelt dabei jederzeit als Vorbild und nach den Prinzipien der Akzeptanz, Wertschätzung und des Vertrauens.

 


b. Meldung von Unregelmässigkeiten


Jeder Mitarbeiter hat das Recht, gegenüber seiner Führungskraft auf Umstände hinzuweisen, die auf einen Verstoss gegen die in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen schliessen lassen; dies kann gegebenenfalls auch anonym geschehen. Die Hinweise werden untersucht und soweit erforderlich, werden Abhilfemassnahmen ergriffen.

 


c. Überwachung


Jede Gesellschaft von LAPP ist für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen sowie weiterer unternehmensintern festgelegter Regeln in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich. Die Interne Revision hat ein uneingeschränktes Informations- und Prüfungsrecht, soweit dem nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Bei ihren Prüfungen achtet die Revision auf die Einhaltung des Code of Conduct und nimmt seine Regelungen in ihre Prüfkriterien auf.

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